Beitragsordnung des „Verein zur Förderung der Saline Gottesgabe“
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung wird auf Grund der Regelungen in § 5 der Satzung des Verein zur Förderung der Saline Gottesgabe e.V. erstellt. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der
Mitgliederversammlung geändert werden.
Der Verein zur Förderung der Saline Gottesgabe e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des Verein zur Förderung der Saline Gottesgabe e.V. am 13.09.2022 diese Beitragssatzung beschlossen. Sie wird gemäß § 5 durch Veröffentlichung auf der Webseite des Vereins bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Bestätigung der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. März des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
– Einzelmitgliedschaft | 18,00 € p.a. |
– (Ehe)-Partner | 30,00 € p.a. |
– Senioren/Rentner -auf Antrag-, Jugendliche u. Studenten |
9,00 € p.a. |
Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Versicherung, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der festgesetzten Sätze.
Eine Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt wird.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 1. März eines jeden Jahres vom angegebenen Konto abgebucht.
Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z.B. Kursusgebühren, Eintrittsgelder usw.) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.
§ 4 Gebühren
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Stadtsparkasse Rheine
IBAN DE08 4035 0005 0004 0225 88
BIC WELADED1RHN
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
Rheine, 13. September 2022